Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
KARALAR Entrümpelung & GewerbeService Inhaber: Enver Ümit Karalar Innersteallee 20, 38685 Langelsheim Telefon: +49 170 7015269 E-Mail: info@karalar-entruempelung-service.info
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge über Entrümpelungs-, Hausmeister-, Reinigungs- und Entsorgungsleistungen zwischen KARALAR Entrümpelung & GewerbeService (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber"), soweit nicht im Einzelfall etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
(2) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), soweit sich aus den einzelnen Klauseln nichts anderes ergibt.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website des Auftragnehmers stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Auftraggeber, ein Angebot abzugeben (Anfrage).
(2) Auf Basis einer Anfrage – ggf. nach vorheriger Besichtigung vor Ort – erstellt der Auftragnehmer ein Angebot mit Leistungsumfang und Preis. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber dieses Angebot mündlich, schriftlich, per E-Mail oder durch Erteilung eines Auftrags annimmt.
(3) Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der Zustimmung beider Parteien und können zu einer Anpassung des Preises führen.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
(2) Angebotene Leistungen umfassen je nach Vereinbarung insbesondere: Entrümpelung, besenreine Übergabe von Räumen, Hausmeisterservice, Gebäudereinigung sowie die fachgerechte Entsorgung bzw. Verwertung von Gegenständen.
(3) Ist die Besichtigung vor Ort nicht möglich oder wurden Angaben des Auftraggebers zum Umfang des Räumguts nachträglich als unzutreffend erkannt, ist der Auftragnehmer berechtigt, den vereinbarten Preis nach vorheriger Ankündigung angemessen anzupassen.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gilt der im Angebot genannte Preis als Festpreis für den dort beschriebenen Leistungsumfang. Mehrleistungen, die nicht Gegenstand des Angebots waren (z. B. zusätzliches Räumgut, Sondermüll, zusätzlicher Zeitaufwand aufgrund nicht vorhersehbarer Umstände), werden gesondert nach vorheriger Information des Auftraggebers berechnet.
(2) Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern der Auftragnehmer umsatzsteuerpflichtig ist. (Hinweis: Falls Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG gilt, ist dies entsprechend anzupassen und im Angebot auszuweisen.)
(3) Die Zahlung ist nach Abnahme der Leistung vor Ort in bar, per Kartenzahlung oder per Überweisung fällig, sofern nicht im Einzelfall eine Zahlung per Rechnung mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen ab Rechnungsdatum vereinbart wurde.
(4) Bei Aufträgen ab einem vereinbarten Auftragswert kann der Auftragnehmer eine angemessene Anzahlung von bis zu 30 % der voraussichtlichen Auftragssumme verlangen.
(5) Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen sowie die Erstattung entstandener Mahnkosten zu verlangen.
§ 5 Terminabsage und Rücktritt durch den Auftraggeber
(1) Sagt der Auftraggeber einen vereinbarten Termin weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn ab oder ist die Erbringung der Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z. B. Nichterreichbarkeit, fehlender Zugang zum Objekt), nicht möglich, kann der Auftragnehmer eine Ausfallpauschale in Höhe von 20 % des vereinbarten Auftragswerts, mindestens jedoch 50 Euro, in Rechnung stellen.
(2) Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(3) Das gesetzliche gegebenenfalls bestehende Widerrufsrecht für Verbraucher bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder Fernabsatzverträgen (§ 312g BGB) bleibt hiervon unberührt und wird dem Auftraggeber, sofern einschlägig, in einer gesonderten Widerrufsbelehrung mitgeteilt.
§ 6 Eigentum an Räum- und Entsorgungsgut
(1) Gegenstände, die der Auftraggeber dem Auftragnehmer im Rahmen der Entrümpelung zur Mitnahme, Entsorgung oder Verwertung übergibt, gehen mit der Übergabe in das Eigentum des Auftragnehmers über. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese Gegenstände nach eigenem Ermessen zu entsorgen, zu verwerten oder weiterzugeben.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten alle Wertgegenstände, persönlichen Unterlagen, Bargeld und Gegenstände von ideellem Wert selbst zu entfernen bzw. gesondert zu kennzeichnen. Für in nicht gekennzeichnetem bzw. zur Entrümpelung freigegebenem Räumgut verbliebene Wertgegenstände übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
(3) Etwaige Erlöse aus der Verwertung von Altmetall oder anderen werthaltigen Materialien verbleiben, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, beim Auftragnehmer und werden bei der Angebotskalkulation berücksichtigt.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass dem Auftragnehmer zum vereinbarten Termin ungehinderter Zugang zum Leistungsort gewährt wird.
(2) Sind für die Durchführung der Arbeiten behördliche Genehmigungen erforderlich (z. B. Halteverbotszonen für Fahrzeuge), obliegt deren rechtzeitige Beantragung dem Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(3) Erforderliche Angaben zu Art und Umfang des Räumguts, insbesondere zu Sonderabfällen (z. B. Farben, Chemikalien, Elektrogeräte, Asbest), sind dem Auftragnehmer vor Angebotserstellung mitzuteilen.
§ 8 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist des Auftragnehmers beruhen.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung des Auftragnehmers der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer etwaig übernommenen Garantie.
§ 9 Gewährleistung
Für die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Feststellung, schriftlich oder per E-Mail anzuzeigen.
§ 10 Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers zur Vertragsabwicklung im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Nähere Informationen enthält die Datenschutzerklärung auf der Website des Auftragnehmers.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt dies nur, soweit hierdurch der ihnen durch zwingende Bestimmungen des Rechts ihres gewöhnlichen Aufenthaltsortes gewährte Schutz nicht eingeschränkt wird.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Stand: [29.08.2026]